Da das Auftreten von Bränden und Explosionen nicht nur Menschenleben gefährdet, sondern auch Sachschäden in Milliardenhöhe verursachen kann, ist es von enormer Wichtigkeit, nicht nur brandschutzunterwiesene Personen, sondern auch fachlich gut ausgebildete Brandschutzhelfer zur Gefahrenabwehr und vor allem zum Schutz des Betriebes zu haben. Regelmäßige Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter sind daher für jedes Untenehmen Pflicht. Mit der Möglichkeit einer Unterweisung und umfangreichen Ausbildung in Theorie und Praxis, zum Erlangen wichtiger Kenntnisse, unterstützen wir Sie gern.
Lehrinhalte nach DGVU 205-023
Theorie
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Praxis
Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
Löschtaktik und eigene Grenzender Brandbekämpfung
Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
Betriebsspezifische Besonderheiten z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände
Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Technischer Brandschutz
Organisatorischer Brandschutz